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Aut idem: Weitersagen lohnt sich

Durch das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezept kann die unerwünschte Medikamentensubstitution bei Epilepsiepatient*innen in den Apotheken unterbunden werden. Damit diese Regelung reibungslos funktioniert, ist eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit nötig.

Seit etwa 20 Jahren gibt es die Aut-idem-Regelung in Deutschland. Danach können Apotheken Arzneimittel unter bestimmten Umständen durch ein entsprechendes kostengünstigeres wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzen, sofern Behandler*innen die Substitution nicht durch das Aut-idem-Kreuz auf dem Rezeptformular ausgeschlossen haben. Damit sollen Kosten im Gesundheitssystem eingespart werden.

Warum das kleine Kreuz so wichtig ist

Haben Verordner*innen aut-idem gekreuzt, darf das Medikament also nicht substituiert werden. Wichtig ist das Kreuz vor allem bei Krankheiten, die sich durch eine Arzneimittelsubstitution verschlechtern könnten, so wie beispielsweise bei einer Epilepsie. Hier ist laut der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) ein Umstieg auf ein anderes wirkstoffgleiches Präparat lediglich in Ausnahmefällen zu empfehlen, nämlich dann, wenn dies medizinisch indiziert ist, zum Beispiel bei fehlender Compliance, Schluckbeschwerden oder Unverträglichkeit.1

Studien zeigen, dass die Umstellung auf ein neues wirkstoffgleiches Präparat Patientinnen und Patienten häufig verunsichert, ihre Adhärenz beeinträchtigt und das Risiko eines Anfalls vergrößern kann.2 Daher empfiehlt die DGfE, die Substitution in der Epilepsietherapie mit Hilfe der Aut-idem-Regelung auszuschließen.1 Das ist besonders relevant für Patientinnen und Patienten, die medikamentös bereits gut eingestellt sind.

„Aut idem“ im Praxisalltag: Weitreichend kommunizieren!

Verhindern Sie also den unerwünschten Austausch von Medikamenten bei Ihren Epilepsie-Patientinnen und Patienten, indem Sie „aut idem“ kreuzen!

Sensibilisieren Sie Ihre Patientinnen und Patienten, das gesamte ärztliche und nicht-ärztliche Praxisteam, die zuständigen Hausärzt*innen und andere Zuweiser*innen für die Risiken einer Medikamentenumstellung in Folgeverordnungen!

Wenn sie zudem auch die Praxis-Stamm-Apotheke über Ihr Vorgehen in Sachen „aut-idem“ informieren, tragen Sie viel dazu bei, um den unerwünschten Medikamentenaustausch bei Ihren Epilepsiepatient*innen bestmöglich zu verhindern.

Mehr zum Thema erfahren Sie in unseren Beiträgen „Aut-idem: Ihr Kreuz für Epilepsiepatienten“ und „Kleines Kreuz mit großer Wirkung“.


1 Hamer H. et al. DGFE. Stellungnahme zum Herstellerwechsel bei Antikonvulsiva. Z. Epileptol. 32, 150–151 (2019). https://doi.org/10.1007/s10309-019-0250-1
1 Lang JD et al. Switching the manufacturer of antiepileptic drugs is associated with higher risk of seizures: A nationwide study of prescription data in Germany. Ann Neuro 2018;84:918–925

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