Informationen und Fakten
Im Hinblick auf die sich in immer kürzeren Zyklen ändernden gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen werden Problemlösungen erarbeitet und Impulse für eine aktive Mitgestaltung gesetzt, die das Unternehmen, sowie seine Kunden und Partner auf mögliche und notwendige Anpassungen vorbereiten.
Als strategische Organisationseinheit bereiten wir interne Entscheidungen vor und führen externe Kooperationen und Projekte mit unterschiedlichen Partnern durch.
Unser Ziel ist es, durch die Umsetzung der sich mehr oder minder regelmäßig erneuernden gesetzlichen Rahmenbedingungen, neue partnerschaftliche Kooperationen einzugehen, die zu einer kontinuierlichen Verbesserung von Qualität und Effizienz der Versorgung von Patienten mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems, insbesondere der Kernindikationen Epilepsie und Parkinson führen. Unser Engagement liegt dabei schwerpunktmäßig in der Entwicklung und Umsetzung neuer und zukunftsorientierter Versorgungsformen.
Die Versorgung der Patienten mit ihren Medikamenten stellt für Desitin die zentrale Aufgabe als Pharmazeutisches Unternehmen dar. Unter dem zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen führen Budgeteinschränkungen bei den Ärzten einerseits, und Rabatt-verträge der Krankenkassen andererseits vermehrt dazu, dass der Patient einen häufigen Wechsel seiner Medikation hinnehmen muss. Die Substitution seines gewohnten Medikamentes durch ein wirkstoffgleiches Alternativpräparat kann jedoch für den Patienten zu einer Gefahr werden, wenn dadurch der stabile Zustand seiner eingestellten Therapie gestört und der bisherige Therapieerfolg infrage gestellt wird.
Ärzte und Apotheker können durch eigene Maßnahmen dafür sorgen, dass der Patient trotz der Rahmenbedingungen weiterhin seine gewohnten Medikamente ausgehändigt bekommen kann. Seitens der Krankenkassen wird jedoch zunehmend Druck ausgeübt das Setzen des aut idem Kreuzes durch die Ärzte bzw. das Geltendmachen von Pharmazeutischen Bedenken durch Apotheker zu unterlassen. Erfreulicherweise hat sich u. a. auch auf Drängen von medizinischen Experten und Industrie die Politik dieses Themas angenommen und Ausnahmen von der Substitutionspflicht definiert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie hinsichtlich der Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut idem) nach § 129 Abs.1a SGB V beschlossen.
Die Hinweise enthalten eine Liste von Arzneimitteln, deren automatische Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apotheke ausgeschlossen ist (sog. Substitutionsausschlussliste).
Wirkstoff | Darreichungsform |
---|---|
Phenytoin | Tabletten |
Carbamazepin | Retardtabletten |
Phenobarbital | Tabletten |
Primidon | Tabletten |
Valproinsäure | Retardtabletten |
Der Beschluss gilt seit 1. August 2016