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Gesundheitspolitisches Glossar

Gesundheitspolitisches Glossar
Nachschlagen und Bescheid wissen

 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Z


A


Adherence

Das Einhalten von Arzt und Patient gemeinsam gesteckten Therapiezielen. Es werden die individuellen Bedürfnisse des Patienten genauso berücksichtigt wie Faktoren, die es dem Patienten erschweren das Therapieziel zu erreichen. Im Gegensatz zur Compliance ist die Kommunikation zwischen Arzt und Patient weitestgehend symmetrisch.

 

Angehörige

Verwandte oder Lebenspartner, die sich um den Betroffenen in seinem Umfeld kümmern. Diesen Personen kommt von Seiten der Psychiatrie eine besondere Stellung zu, weil sie auf die Betroffenen stabilisierend wirken und ein soziales Umfeld abseits stationärer Einrichtungen gewährleisten, Ein besonderer Stellenwert kommt den Angehörigen bei der ambulanten Pflege von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zu.

 

Aut idem

Es handelt sich um einen Fachbegriff, der aus dem medizinisch/pharmazeutischen Bereich stammt (lat.: oder ein Gleiches). Durch das Setzen des Aut idem-Kreuzes auf einem Rezept verbietet der Arzt dem Apotheker anstelle des verordneten Arzneimittels ein anderes, gleichwertiges, an den Patienten abzugeben. Die Möglichkeiten der Austauschbarkeit eines Arzneimittels durch den Apotheker wurden im deutschen Gesundheitswesen im Hinblick auf Einsparungen im Arzneimittelbereich bisher immer weiter ausgebaut.



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B

Behandlungspfad

Standardisierte Behandlungspläne zu einer bestimmten Diagnose, in denen festgelegt sind, welche typischerweise zu erbringenden Prozesse und Maßnahmen angewandt werden sollen. Ein Behandlungspfad soll zur Effizienz der Behandlung beitragen.


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C

Capitation

Entlohnung der Leistungserbringer durch Kopfpauschalen. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer Leistung erhalten die Leistungserbringer für einen bestimmten Zeitraum (Monat, Quartal, Jahr) eine im Voraus festgelegte Summe für die Versorgung eines Versicherten gemäß eines definierten Leistungskataloges. Für die Erbringung der erforderlichen Leistung ist der Anbieter der versicherten Personen unter Einhaltung und Berücksichtigung der vereinbarten Vertragsbedingungen verantwortlich. Das Morbiditätsrisiko liegt somit voll beim Anbieter. Ein selektivvertragliches zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern vereinbartes Capitation-Modell entspricht in weiten Teilen der zwischen GKV und Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbarten Kopfpauschale, die von den Krankenkassen mit „befreiender Wirkung" gezahlt wird, das heißt weitere Zahlungen aufgrund eines erhöhten Versorgungsbedarfs sind nicht möglich.

 

Case Management

Fall-Management, um die Versorgung in Bezug auf Qualität und Wirtschaftlichkeit zu optimieren. Dies betrifft im Case-Management hauptsächlich einzelne (häufig sehr teure) Patientenfälle. Demgegenüber sind Disease-Management-Programme hauptsächlich auf häufig vorkommende, meist chronische Erkrankungen ausgerichtet.

 

Case Manager

Case-Manager können Ärzte, Krankenschwestern oder auch Sozialarbeiter sein. Um dem Patienten alle für eine angemessene Gesundheitsversorgung nötigen erforderlichen Leistungen zur Verfügung zu stellen und zu koordinieren, arbeitet eine zu diesem Zweck ausgebildete Person mit den Patienten, Anbietern und Versicherern zusammen.

 

Compliance

Die Bereitwilligkeit eines Patienten, sich im Rahmen der Therapieempfehlung des behandelnden Arztes kooperativ zu verhalten und dessen Ratschläge zu befolgen. Die Compliance wird in der Regel mit Therapietreue übersetzt. Im Vergleich zur Adherence ist die Kommunikation zwischen Arzt und Patient bei der Compliance in der Regel asymmetrisch.


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D

Diagnose

Erkenntnisprozess, bei dem aus bestimmten Symptomen und Messungen die Erkrankung des Patienten abgeleitet („diagnostiziert") wird.

 

 

Diagnosis Related Group (DRG)

Die im Rahmen der stationären Krankenhausversorgung fallgruppenbezogene Zuordnung und Abrechnung von in Anspruch genommenen Leistungen in Behandlung, Pflege, Verwaltung etc. (Fallpauschalen). Die Bildung der Fallgruppen erfolgt nach medizinisch sinnvollen Kriterien (Krankheitsart). Daten der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der medizinischen Dokumentation dienen als Basis der Entgelte.

 

 

Disease Management-Programme (DMP)

Strukturierte Behandlugsprogramme, die zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Versorgung von meist chronisch Kranken dienen sollen („Chronikerprogramme"). Auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen (evidenzbasierter Medizin) werden zum Teil sektorübergreifende Vorgaben für Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie Pflege erarbeitet. Empfehlungen zu den Inhalten eines DMP werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss an das Bundesministerium für Gesundheit gegeben, das dann eine Rechtsverordnung erlässt. DMP existieren seit dem Jahr 2001 und werden seit 2003 umgesetzt. Die Teilnahme von Versicherten an einem DMP ist freiwillig, wird von den Kostenträgern aber in der Regel durch Bonusprogramme o.ä. unterstützt. Teilnahmewillige Leistungserbringer werden von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung auf die Erfüllung bestimmter Strukturvoraussetzungen geprüft. Ein wichtiger Bestandteil von Disease Management Programmen ist die Evaluation der Ergebnisse.



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E

Effektivität

„Die richtigen Dinge tun". Wahl der richtigen Vorgehensweise zum Erreichen eines Ziels. Wenn durch eine medizinische Leistung ein beabsichtigtes Behandlungsziel erreicht wird, ist diese effektiv.

 

Effizienz

„Die Dinge richtig tun". Optimale Umsetzung der vorgegebenen Vorgehensweisen zum Erreichen eines Ziels. Eine medizinische Leistung wird als effizient angesehen, wenn sie effektiv ist und dabei zu den geringst möglichen Kosten erbracht wird.

 

Evaluation/Evaluierung

Analyse und Bewertung eines Sachverhalts meist zur Effizienz- oder Erfolgskontrolle einer Innovation.

 

Evidenz (Evidence)

Aus dem Englischen „Nachweis, Beweis". Informationen, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie ermittelt werden und auf diese Weise einen Sachverhalt be- oder widerlegen. Von der methodischen Güte der zugrunde liegenden Studien hängt die Qualität der Evidenzlage ab. Ist die Evidenzlage für einen bestimmten medizinischen Sachverhalt ausreichend spricht man von „evidenzbasierter Medizin".



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F

 

Fallpauschalen

Deutscher Begriff für DRG.

 

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G

Gebrauchsinformation

Synonym für Packungsbeilage, Beipackzettel, Patienteninformation oder umgangssprachlich "Waschzettel" . Die Gebrauchsinformation als Beilage zu einem Fertigarzneimittel hat den Zweck, den Verbraucher zusätzlich zu den Angaben des behandelnden Arztes mit wichtigen Informationen über den Wirkstoff (Anwendungsgebiet, mögliche Störwirkungen usw.) zu versorgen und die korrekte Anwendung (Dosierung, Einnahmezeitpunkte usw.) des Arzneimittels zu gewährleisten.

 

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.

 

Generikum/Generika

Die wirkstoffgleiche Kopie eines schon auf dem Markt unter einem Markennamen (Originalpräparat) zugelassenen Arzneimittels. Hinsichtlich der enthaltenen Hilfsstoffe und Herstellungstechnologie kann sich ein Generikum vom Originalarzneimittel unterscheiden. In der beanspruchten Indikation muss es dem Originalarzneimittel in Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen. Die in Generika enthaltenen Wirkstoffe unterliegen in aller Regel nicht mehr dem Patentschutz. Da Generika wesentlich geringere Entwicklungskosten haben als neue Originalarzneimittel, können sie zu einem geringeren Preis angeboten werden. Daraus resultiert das Bestreben der GKV, ihre Versicherten möglichst mit Generika zu versorgen um die Kosten für Arzneimittel möglichst gering zu halten. Da aber Generika mit dem Original (und auch untereinander) nicht völlig identisch sind, kann es bei einer Umstellung zu unerwünschten Effekten kommen.

 

Gesundheitsfonds

Zentrale Stelle zum Einzug der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und deren Vergabe an die Krankenversicherungen nach bestimmten Berechnungsschlüsseln. Die Verwaltung des Gesundheitsfonds obliegt dem Bundesversicherungsamt.

 

GKV

Gesetzliche Krankenversicherung. Bestandteil der Sozialversicherung und Teil des Gesundheitssystems in Deutschland. Es besteht eine Versicherungspflicht für nahezu alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter einem bestimmten Betrag liegt (Versicherungspflichtgrenze). Die Träger der GKV sind die Krankenkassen.



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H

Hausarztverträge

Hausarztverträge sind Selektivverträge, die den Vertragshausärzten von den Krankenkassen angeboten werden müssen (§73b SGB V). Als Vertragspartner, unter Aussparung der Kassenärztlichen Vereinigungen, sind dabei die Hausarztverbände definiert.


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I

Integrierte Versorgung

Als Integrierte Versorgung werden seit 2004 selektivvertragliche Versorgungsformen definiert, innerhalb derer Leistungserbringer aus verschiedenen Sektoren (ambulant, stationär, Reha, seit 2008 auch Pflege) zusammengefasst („integriert") werden. Die Versorgungsstruktur kann dabei an allen Patienten einer Region (Populationsmodell) oder einer bestimmten Erkrankung (Indikationsmodell) ausgerichtet sein.

 

Intervention

Als Intervention werden allgemein Maßnahmen oder Eingriffe bezeichnet, die das Ziel haben eine Verbesserung des Zustands (z.B. eine Operation), einen Erkenntnisgewinn (z.B. Blutabnahme) oder eine Verhaltensänderung (z.B. Ergotherapie) beim Patienten zu erreichen. Eine Intervention ist immer eine direkte Handlung am Patienten, eine Befragung z.B. im Rahmen einer Anamnese ist in diesem Sinne keine Intervention.

 

Inzidenz

Die relative Anzahl der Neuerkrankungen an einer bestimmten Krankheit bezogen auf eine Bevölkerungsgruppe von definierter Größe innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

 

IQWIG

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitssystem.


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J



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K

Kassenärztliche Vereinigung (KV)

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind Körperschaften öffentlichen Rechts und stellen die Selbstverwaltung aller Ärzte und Psychotherapeuten dar, die zugelassen oder ermächtigt sind, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zu erbringen. Die KVen sind regional auf Bundeslandebene aufgestellt; eine Ausnahme stellt Nordrhein-Westfalen dar, das in die KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe geteilt ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt auf Bundesebene lediglich ein Beratungsgremium ohne Weisungsbefugnis dar.

Die KVen verhandeln im Rahmen von Kollektivverträgen mit den Krankenkassen Kopfpauschalen für den voraussichtlichen Versorgungsbedarf der Versicherten und verteilen diese nach bestimmten Schlüsseln an die Ärzte. Darüber hinaus sind die KVen verantwortlich für die Sicherstellung der Versorgung sowie die Einhaltung des gesetzlichen Leistungskatalogs und einer Reihe weiterer Vereinbarungen, z.B. zur Steuerung der Arznei- und Heilmittelausgaben (Richtgrößenvereinbarung).

 

Kollektivvertrag

Verträge über die Gesundheitsversorgung, die, meist auf Landesebene, von allen Kassen gemeinsam und einheitlich mit den jeweiligen KVen geschlossen werden.

 

Krankenkasse

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen unterteilen sich in Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenassen und die Knappschaft. Die Unterteilung ist historisch bedingt. Ursprünglich waren nur die AOKen in der Lage beliebige Versicherte aufzunehmen, seit 1996 können sich auch solche Krankenkassen öffnen, die bis dahin nur bestimmten Berufsgruppen offen standen. Offene Krankenkassen unterliegen (im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherern) dem Kontrahierungszwang, d.h., dass sie jeden Versicherten ohne Rücksicht auf dessen Gesundheitszustand aufnehmen müssen.


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L

Lebensqualität

Im Allgemeinen bezeichnet Lebensqualität den Grad des Wohlbefindens einzelner oder einer Gruppe. Lebensqualität ist immer subjektiv. Die Erfassung von objektiv messbaren Größen (z.B. Einkommen oder Lebenserwartung) sind lediglich Determinanten der Lebensqualität und dürfen nicht mit dieser selbst verwechselt werden.

 

Leitlinien

„Leitlinien sind systematisch entwickelte Darstellungen und Empfehlungen mit dem Zweck, Ärzte und Patienten bei der Entscheidung über angemessene Maßnahmen der Krankenversorgung (Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge) unter spezifischen medizinischen Umständen zu unterstützen." (Quelle: AWMF) Sie geben den aktuellen Stand des Wissens wider und müssen daher periodisch überarbeitet werden, um dem Fortschritt der Wissenschaft Rechnung zu tragen. Die gegebenen Empfehlungen können nicht in jedem Fall angemessen genutzt werden, ob der Arzt ihnen bei einem bestimmten Patienten folgt bleibt in seiner Verantwortung. Leitlinien sind von Richtlinien abzugrenzen. Letztere sind verbindliche Handlungsanweisungen, deren Nichtbeachtung Sanktionen nach sich ziehen kann.



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M

Managed Care

Steuerungsinstrument im Gesundheitswesen, das versucht Angebot, Nachfrage und Finanzierung von medizinischen Leistungen miteinander zu verknüpfen. Die Vorteile eines solidarischen Gesundheitswesens sollen dabei erhalten bleiben. Managed Care Modelle definieren Behandlungsrichtlinien, Ressourcen und Patientenpfade um Patienten der jeweils kostengünstigsten Behandlung zuzuführen.

 

Managementgesellschaft

Ein von einem Verbund von Leistungserbringern beauftragtes Unternehmen, das in der Regel mit der Planung und Koordinierung sowie der Erlösverteilung beauftragt ist. Managementgesellschaften erhalten häufig auch das Mandat für Verhandlungen mit den Kostenträgern.

 

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Auf Landesebene organisierte Arbeitsgemeinschaften, die als Gemeinschaftseinrichtungen der Kranken- und Pflegekassen diese in allgemeinen Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung beraten.

 

Medizinische Versorgungszentren

Abkürzung MVZ; ein ärztlich geleiteter Verbund von ärztlichen und gegebenenfalls nichtärztlichen Leistungserbringern, die unter einer einheitlichen Trägerschaft zusammengefasst sind. Medizinische Versorgungszentren unterliegen für die Zulassungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung speziellen Voraussetzungen bezüglich der Zusammensetzung der Leistungserbringer.

 

Morbidität

Die Krankheitshäufigkeit bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe. Bestimmende Faktoren sind die Prävalenz einer Erkrankung sowie die Inzidenz innerhalb eines Zeitraums.

 

Mulitmorbidität

Das gleichzeitige Vorliegen von mehreren Erkrankungen bei einem Patienten. In Abgrenzung zur Komorbidität sind die einzelnen Erkrankungen nicht notwendigerweise voneinander abhängig, können jedoch miteinander interagieren. Multimorbidität ist mit zunehmendem Alter häufiger zu finden.



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N

Neurologie

Der Teil der Medizin, der sich mit dem zentralen Nervensystem (Gehirn und Rückenmark) und dessen umgebenden Strukturen und Blutgefäßen sowie dem peripheren Nervensystem befasst.


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O

Off label use

Der Einsatz eines zugelassenen Fertigarzneimittels außerhalb des von nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Gebrauchs. Dies bezieht sich unter anderem auf die Dosierung, das Anwendungsgebiet, das Alter der Patienten oder die maximale Behandlungsdauer. Off-label-use oder der zulassungsüberschreitende Einsatz von Arzneimitteln ist grundsätzlich nicht verboten. Die Haftung für unerwünschte Folgen beim Patienten (z.B. Störwirkungen) liegt aber in aller Regel nicht beim Hersteller des betreffenden Arzneimittels, sondern beim Anwender, also dem Arzt. Die Kosten für einen Off-label-use sind vom behandelnden Arzt oder vom Patienten zu tragen, da die GKV diese Kosten (außer unter eng begrenzten Bedingungen) nicht übernehmen darf.

 

Originalpräparat

Ursprünglich patentgeschützte Fertigarzneimittel, von dem Generika auf dem Markt sind.


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P

Private Krankenversicherung (PKV)

Privatrechtlich organisierte Versicherungsunternehmen als Träger der Krankenversicherung, teilweise mit Gewinnabsichten. Die PKV tritt in der Regel als Vollversicherung auf, kann aber auch eine Teilversicherung (z.B. bei Beamten) oder Zusatzversicherung (z.B. Auslandskrankenversicherung, Krankentagegeld usw.) für gesetzlich Versicherte sein. Der Zugang zur privaten Vollversicherung ist nur Selbstständigen, Freiberuflern möglich. Unter bestimmten Bedingungen können auch Arbeitnehmer aus der GKV in die PKV wechseln. Im Unterschied zur GKV ist die PKV nicht kontrahierungspflichtig. Sie kann bei Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt des Eintritts vorliegen die jeweiligen Leistung einschränken oder einen entsprechend höheren Beitrag fordern.

 

Prävalenz

Relative Krankheitshäufigkeit; ein Begriff aus der Epidemiologie, der aussagt, wie viele Menschen einer bestimmten Gruppe an einer bestimmten Krankheit leiden.

 

Prävention

Maßnahmen, die dazu dienen eine Krankheit zu verhindern (Primärprävention), bzw. den Zustand einer Krankheit nicht zu verschlechtern oder deren Verlauf zu verschlimmern (Sekundärprävention). Unter Tertiärprävention versteht man die Vermeidung eines Rückfalls nach einer Behandlung.


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Q



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R

Rehabilitation (Reha)

Im Sinne des Gesundheitswesens soll eine Rehabilitation die Folgen von Krankheit(en) beseitigen und den Patienten in sein soziales Umfeld sowie (soweit möglich) in das Erwerbsleben wiedereingliedern.

 

Risikostrukturausgleich (RSA)

Bis 2008 vorgenommener Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen als Instrument der Beitragsstabilität. Der RSA soll finanzielle Auswirkungen ausgleichen, die auf den nicht beeinflussbaren unterschiedlichen Risikostrukturen der verschiedenen Krankenkassen beruhen. So werden Krankenkassen finanziell entlastet, die eine durch ihr Versichertenklientel (Alter, Geschlecht, Einkommensstruktur, beitragsfrei versicherte Familienangehörige) ungünstige  

Risikostruktur aufweisen.

 

Risikostrukturausgleich, morbiditätsorientierter (Morbi-RSA)

Zeitgleich mit dem Gesundheitsfonds am 1.1.2009 eingeführte Form, die den bis dahin geltenden RSA ersetzt. Der Morbi-RSA berücksichtigt neben Alter und Geschlecht insbesondere eine Reihe von definierten kostenintensiven chronischen Krankheiten. Auf diese Weise soll dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten einer Kasse Rechnung getragen werden.


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S

Sektoren

Begriff im Gesundheitswesen, der die Trennung von ambulanter Versorgung durch Vertragsärzte und vergleichbare Leistungserbringer bzw. die stationäre Versorgung durch Krankenhäuser darstellt. Als weitere Sektoren werden die Rehabilitation und die Pflege bezeichnet, da diese zum Teil von anderen Kostenträgern vergütet werden (Renten- bzw. Pflegeversicherung). Die Trennung beruht im Wesentlichen auf den komplett unterschiedlichen Vergütungs- und Vertragsstrukturen mit kollektivvertragliche Kopfpauschalen sowie leistungsbezogener Honorarvergütung im ambulanten Sektor und DRG-System mit krankenhausindividuell ausgehandelten Fallzahlen für den stationären Sektor.

 

Selektivvertrag

Im Gegensatz zum Kollektivvertrag, der von allen Kassen gemeinsam und einheitlich mit allen zugelassenen Leistungserbringern abgeschlossen wird, können Selektivverträge von einzelnen Kassen mit ausgewählten Leistungserbringern über bestimmte Leistungen abgeschlossen werden. Die KVen sind in der Regel nicht in Selektivverträge involviert. Die Bekannteste Formen der Selektivverträge sind die Integrierte Versorgung nach §140 SGB V und Hausarztverträge nach §73b SGB V.

 

SGB V

Das SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch oder auch Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) regelt alle Belange der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist 1989 aus dem zweiten und Teilen des fünften Buches der Reichsversicherungsordnung entstanden.

 

Sucht

Begriff aus der Umgangssprache, der verschiedene medizinisch-psychologische Krankheitsbilder zusammenfasst. Sucht beschreibt das Abhängigkeitssyndrom (durch Missbrauch von Substanzen) sowie Impulskontrollstörungen, Zwangsstörungen oder Verhaltenssucht (Spielsucht, Kaufsucht) für nicht substanzgebundene Abhängigkeit.


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T

Therapie

Maßnahmen, die einzeln oder in Kombination zur Behandlung einer Krankheit dienen.


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U



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V



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W


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X



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Z

 

 

ZNS

Zentrales Nervensystem.



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